Patienteninformationen

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movimento ist eine anerkannte Wahlpraxis für Physiotherapie und Massage. Für die Inanspruchnahme unsrer physiotherapeutischen Dienste benötigst Du eine ärztliche Verordnung. Die Kosten werden nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sodass für den Patienten ein Selbstgehalt entsteht. Bei einer zusätzlichen Unfall- oder Privatversicherung wird der Selbstbehalt von der Versicherung zur Gänze übernommen.

Therapieablauf

Verordnung
Bewilligung
Therapie
Bezahlung
Rückerstattung

Dein Arzt oder Facharzt empfiehlt Dir eine physiotherapeutische Behandlung und stellt eine schriftliche Zuweisung (Überweisungsschein) aus.

Deine Zuweisung muss vor Antritt der ersten Behandlung von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Sehr gerne übernehme ich das für Dich.

Wir vereinbaren einen Ersttermin, bei welchem wir einen gemeinsamen Therapieplan vereinbaren. Bitte bring zum Ersttermin Deine gesamten Befunde inkl. Röntgen- / MRT-Bilder, Operationsberichte und der gleichen mit.

Da movimento eine anerkannte Wahlpraxis ist, sind die anfallenden Therapiekosten am Ende der Therapie vorerst von den Patienten selbst zu bezahlen.

Ein Teil der Therapiekosten kann von Deiner gesetzlichen Krankenkasse zurückgefordert werden. Für die Rückerstattung der Therapiekosten benötigst Du folgende Unterlagen: Die originale Honorarnote, Die Überweisungsbestätigung, Den bewilligten Überweisungsschein, Das ausgefüllte Antragsformular auf Kostenersatz (VGKK-Patienten) Falls Du eine private Zusatzversicherung hast, wende Dich bitte an Deinen Versicherungsvertreter, um den anfallenden Selbstbehalt geltend zu machen.